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Weltweit sind ca. 67 Millionen Menschen auf der Flucht. 747.000 davon müssen laut dem UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) neu angesiedelt werden. 2009 wurden 65.596 Flüchtlinge neu angesiedelt, davon aber nur 4.378 in der EU.

 

Resettlement bedeutet die dauerhafte Neuansiedlung und Integration von Flüchtlingen in einem sicheren Staat. Folgende Kriterien sind damit verbunden:

 

 

  • Orientierung am Schutzbedürfnis der Flüchtlinge und nicht an den Aufnahmeinteressen des Staates (Unabhängig von z.B. Bildung oder Religionszugehörigkeit)

  • Mitaufnahme von Familienangehörigen, bzw. Recht auf Familiennachzug

  • Anerkennung als Flüchtling im Aufnahmeland (Ausstellung eines GFK-Flüchtlingspasses ohne zusätzliches Asyl- verfahren)

  • Aufenthaltssicherheit (Niederlassungserlaubnis)

  • Integrationskurse (Sprach- und Orientierungskurse)

  • Freier Zugang zum Arbeitsmarkt, Prüfung und Anerkennung vorhandener Qualifikationen und die Förderung beruflichen Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

  • Recht auf den Bezug von Sozialleistungen

  • Freie Wohnortwahl (keine Residenzpflicht)

  • Unterbringung in adäquaten Unterkünften

  • Zusätzliche Unterstützung durch die Kommune und Ehrenamtliche